Unsere Rechtsberatung: unabhängig und neutral.

Unsere Notare sind Arnold Riedenklau und Dr. Harald Schlüter. Beide stehen Ihnen als Träger eines öffentlichen Amtes in unserer Kanzlei zur Verfügung.

Arnold Riedenklau

Rechtsanwalt und Notar,
Fachanwalt für Verwaltungsrecht

Dr. Harald Schlüter, MLE

Rechtsanwalt und Notar,
Fachanwalt für Handelsrecht und Gesellschaftsrecht,
Fachanwalt für Steuerrecht, Testamentsvollstrecker (EBS)

Beide Notare kümmern sich um die vorsorgende Rechtsbetreuung, den Entwurf und die Beurkundung von Verträgen, Testamenten und einseitigen Willenserklärungen, die Bestellung von Grundpfandrechten und Anträge auf Erteilung von Erbscheinen, die Beglaubigung von Unterschriften und elektronische Anmeldungen zum Handelsregister.

Arnold Riedenklau

Rechtsanwalt und Notar,
Fachanwalt für Verwaltungsrecht

Dr. Harald Schlüter, MLE

Rechtsanwalt und Notar,
Fachanwalt für Handelsrecht und Gesellschaftsrecht,
Fachanwalt für Steuerrecht, Testamentsvollstrecker (EBS)

Beide Notare betreuen das Grundstücksrecht – Kaufverträge, Übertragungen und Aufteilungen, das Handelsrecht und Gesellschaftsrecht, das Erbrecht und das Familienrecht. Und natürlich alle anderen Rechtsangelegenheiten, die dem Notar obliegen.

Unsere Notare eint ihre gründliche, gewissenhafte und effiziente Arbeitsweise.

Sie erwarten zu Recht von Arnold Riedenklau und von Dr. Harald Schlüter eine fundierte Beratung auf der Grundlage ihrer umfassenden Erfahrung.

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