Privates Baurecht

Wir beraten Sie in den Bereichen des privaten Baurechts:

vor dem Vertragsschluss, bei Sachmängeln, Beweissicherungsverfahren und in allen Fragen zu Vertragsverhältnissen rund um den Bau. Wir beraten und vertreten Sie im Streitfall.

Das private Baurecht regelt die Vertragsverhältnisse zwischen allen am Bau Beteiligten: Parteien der Verträge sind zum Beispiel öffentliche Bauherren, private Baufamilien, Bauunternehmer, Architekten, Ingenieure und Handwerker.

Beratung

Wir beraten Sie in der Bauvorbereitung. Wir prüfen und gestalten die Verträge. Wir beleuchten im Planungsverfahren die Realisierbarkeit von Anlagen jeglicher Art.
Vertrauen Sie unserer Expertise in Auftragsverfahren und in Vergabeverfahren.
Wir begleiten Sie während der Bauphase im Hinblick auf die Umsetzung vertraglicher Vereinbarungen. Wir koordinieren das Zusammenwirken der am Bau Beteiligten.

Vertretung im Streitfall

Aus jedem Bauvorhaben können Probleme erwachsen: Die Verzögerung der Bauzeit, Mängel am Bau, die Insolvenz eines am Bau Beteiligten und vieles mehr.
Wir helfen Ihnen: die Durchsetzung, Geltendmachung und Abwehr von Gewährleistungsansprüchen und Schadensersatzansprüchen, Nachtragsforderungen unter Berücksichtigung der dem Vertrag zu Grunde liegenden Kalkulationsgrundlagen und Beweissicherung.
Bei streitigen Auseinandersetzungen vertreten wir Sie außergerichtlich und vor Gericht.

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