Handels- & Gesellschaftsrecht

Wir helfen Ihnen im Handelsrecht und Gesellschaftsrecht:

zum Beispiel bei Beratungen, der Vertragsgestaltung, der Rechtsformwahl, der Gründung einer Gesellschaft und vieles mehr.

Das Handelsgeschäft zielt auf die Rechte und Pflichten des Kaufmanns. Das Gesellschaftsrecht zielt auf unternehmerische Aspekte. Beide Rechtsgebiete sind eng miteinander verwoben und können nicht isoliert betrachten werden. Daraus ergibt sich ein breites Spektrum an Regelungsgegenständen. Wir beraten Sie umfassend und rücken Ihren wirtschaftlichen Erfolg in das Zentrum unserer Beratung.

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