Mietrecht

Wir beraten Sie in allen Belangen des privaten und gewerblichen Mietrechts:

Abschluss und Kündigung eines Mietvertrages, Erstellung eines Mietvertrages, Schadensersatzansprüche, Räumungsprozesse, und vieles mehr.

Die Entscheidungen der Gerichte prägen das Mietrecht und entwickeln es laufend weiter.

Wir sind und bleiben Up to date – durch unsere Weiterbildungen und den systematischen fachlichen Austausch.

Wir beraten und begleiten Sie: im privaten Mietrecht und im gewerblichen Mietrecht.

Wir vertreten Sie außergerichtlich und gerichtlich.

Privates Mietrecht:

Sie haben Fragen zum Mietrecht? Wir haben Antworten und Lösungen: Mietverträge, Abwehr von Mieterhöhungen, Durchsetzung von Mieterhöhungen, Instandsetzungen, Modernisierungen, Verpflichtung zu Renovierungen, Vornahme von Renovierungen, Ansprüche auf Mängelbeseitigungen, Beseitigung vertragswidriger Umstände, Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen, Auflösung von Mietverträgen, ordentliche Kündigungen, außerordentliche Kündigungen, Aufhebungsvereinbarungen und vieles mehr.

Wir vertreten Mieter und Vermieter in Räumungsprozessen und kümmern uns um das Forderungsmanagement hinsichtlich rückständiger Mietzahlungen.

Gewerbliches Mietrecht

Das gewerbliche Mietrecht bietet eine Fülle an Besonderheiten. Wir beraten und begleiten Sie.
Gewerbemietverträge werden häufig für eine längere Dauer eingegangen. Sie sind häufig mit erheblichen Investitionen für Umbaumaßnahmen verbunden. Die Ausgestaltung eines guten Gewerbemietvertrages ist von elementarer Bedeutung.

Wir beraten Sie und prüfen Ihre Vertragsentwürfe. Wir erstellen Mietverträge für gewerbliche Vermieter. Ihre Interessen sind der Ausgangspunkt.

Wir klären Sie über Ihre rechtlichen Möglichkeiten auf, zum Beispiel die Anpassung der Miete während der Vertragslaufzeit, die Vereinbarung einer Staffelmiete oder Indexmiete und vieles mehr.

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