Handelsvertreterrecht

Wir beraten und vertreten Sie umfassend in allen Bereichen des Handelsvertreterrechts:

zum Beispiel in der Einordnung Ihres Unternehmensstatus, Ihre Ansprüche gegen Vertragspartner, Handelsvertreterausgleichsanspruch, ihre Rechte und Pflichten und Gründungen.

Handelsvertreter

Ein Handelsvertreter ist damit betraut, als selbstständiger Gewerbetreibender für einen Unternehmer Geschäfte zu vermitteln oder in dessen Namen abzuschließen.“ § 84 HGB.

Hierfür steht ihm ein Provisionsanspruch für getätigte Geschäftsabschlüsse gegen seinen Unternehmer zu. Ein Handelsvertreter ist kein angestellter oder freier Mitarbeiter des Unternehmens und ebenso kein Makler oder Franchisenehmer. Das im HGB normierte Handelsvertreterrecht findet zum Beispiel Anwendung auf Berufe des Warenvertreters, des Anzeigenvertreters oder des Versicherungsvertreters.

Er steht Ihnen bei der Einordnung Ihres Unternehmensstatus zur Seite. Er hilft Ihnen, Ansprüche gegen Ihre Vertragspartner durchzusetzen, zum Beispiel den Handelsvertreterausgleichsanspruch.

  • Unsere Kanzlei berät Sie über Ihre Rechte und Pflichten gegenüber dem Unternehmer. Gerne begleiten wir Ihre Gründung einer Handelsvertretung. Wir helfen Ihnen, die erforderlichen Anforderungen zu überblicken und zu erfüllen, zum Beispiel Anmeldungen und Mitteilungen an öffentliche Stellen.

  • Wenden Sie sich an uns im Fall einer möglichen Scheinselbstständigkeit. Wir beleuchten mit Ihnen die Situation und ihre möglichen sozialversicherungsrechtlichen Auswirkungen.

  • Ihre Handelsvertreterverträgen haben einen internationalen Bezug? Unsere langjährige Erfahrung kommt Ihnen zugute.

Wir vertreten Sie außergerichtlich und erforderlichenfalls auch gerichtlich.

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