Erbrecht

Wir stehen Ihnen zur Seite im Erbrecht bei einer Erbschaft, Erbauseinandersetzungen, Testament, Erbfolge, Unternehmensnachfolge, Pflichtteil und Pflichtteilsergänzung.

Testament

Ohne Testament tritt nach dem Ableben automatisch die gesetzliche Erbfolge in Kraft. Ist das in Ihrem Sinne?
Wir empfehlen Ihnen, unseren rechtlichen Rat einzuholen. Damit das Testament in Ihrem Sinne eintritt.
Wir helfen Ihnen: inhaltliche Gestaltung des Testaments und Formulierung des Testaments. Dann tritt die von Ihnen gewünschte Erbfolge in Kraft. Und Sie vermeiden Erbstreit in Ihrer Familie.

Gemeinschaftliches Ehegattentestament

Wir helfen Ihnen bei Ihrem gemeinschaftlichen Ehegattentestament. Sie regeln die Erbfolge zwischen dem letztversterbenden Ehegatten, den Kindern und den Enkeln des Erblassers.

Notarielle Beurkundung und amtliche Verwahrung

Mit der notariellen Beurkundung und der amtlichen Verwahrung Ihres Testaments oder Erbvertrages und der Eintragung in das zentrale Testamentsregister der Bundesnotarkammer wird Ihr letzter Wille respektiert und durchgesetzt. Unsere Notare helfen Ihnen gerne.

Vorweggenommene Erbfolge

Sie wollen Ihr Vermögen bereits zu Lebzeiten übertragen? Sie haben mehrere Möglichkeiten, darunter auch steuerrechtlich vorteilhafte Möglichkeiten. Gerne setzen wir uns mit Ihnen und Ihrer Steuerberatungskanzlei zusammen. Beim notariellen Abschluss achten wir auf die Absicherung des Übertragenden.

Unternehmensnachfolge

Sie wollen den Fortbestand Ihres Unternehmens generationenübergreifend sichern? Wir zeigen Ihnen die Möglichkeiten eines Unternehmertestaments und weiterer Nachfolgeregelungen auf. Wir beraten sie in Kooperation mit Ihrer Steuerberatungskanzlei bei der Abfassung Ihrer Nachfolgeregelung, im Gesellschaftsrecht und im Steuerrecht.

Erbschaften

Sie wurden Erbe / Erbin? Unsere Notare bereiten den Erbscheinantrag vor und reichen diesen bei Gericht ein.

Sie wollen die Erbschaft ausschlagen? Wir unterstützen Sie mit einem Entwurf Ihrer Ausschlagungserklärung und der erforderlichen Beglaubigung Ihrer Unterschrift.

Erbauseinandersetzung

Sie sind Teil einer Erbengemeinschaft geworden? Dann können Sie nur gemeinsam mit den Miterben über den Nachlass verfügen. Wir beraten Sie in der Aufteilung des Nachlasses durch Erbauseinandersetzung oder Erbteilsübertragung.

Pflichtteilsrecht

Sie wollen Ihr Pflichtteilsrecht durchsetzen? Wir machen Ihre Auskunftsansprüche und Auszahlungsansprüche geltend, außergerichtlich und gerichtlich.

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